Jeder Hund in Hamburg muss ins zentrale Hunderegister, innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb, bei Welpen spätestens bis zum dritten Lebensmonat. Hier bekommst du den Ablauf in einfachen Schritten und alle Kosten auf einen Blick.
Das Hunderegister ist ein zentrales Pflichtregister der Stadt Hamburg. Es bündelt alle Halterdaten, Mikrochipkennungen und Versicherungsnachweise an einer Stelle. Grundlage ist § 10 HundeG. Anmeldepflichtig bist du als Halterin oder Halter. Wenn mehrere Menschen im Haushalt den Hund gemeinsam halten, wird eine Person als Hauptverantwortliche eingetragen.
Ersthalter bei Welpen bis zum Ende des 3. Lebensmonats
Erwachsener Hund bei Neuanschaffung innerhalb von 2 Wochen
Zuzug nach Hamburg mit bereits vorhandenem Hund innerhalb von 2 Wochen
Mehrhundehalter jeder Hund separat
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Welche Fristen gelten?
Die 2-Wochenfrist läuft ab dem Tag, an dem du den Hund tatsächlich übernimmst, nicht ab Kaufvertrag oder Wunschabholtermin. Bei Welpen zählt der dritte Lebensmonat.
Zu späte Anmeldung = Ordnungswidrigkeit
Wer die Frist verpasst, handelt nach § 28 HundeG ordnungswidrig. Das Bußgeld liegt bei bis zu 5.000 Euro, in der Praxis häufig zwischen 250 und 2.000 Euro je Einzelfall.
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Anmeldung: Unterlagen und Mikrochip
Die Anmeldung läuft online über hamburg.de/hunderegister oder bei deinem zuständigen Bezirksamt. Ohne Chip keine Registrierung, er muss fälschungssicher und ISO genormt sein (ISO 11784/11785). Tierärzte setzen ihn in wenigen Minuten unter die Haut, der Chip bleibt ein Hundeleben lang. Diese Unterlagen solltest du bereithalten:
Personalausweis oder Meldebestätigung (Halteridentität)
Nachweis des Mikrochips (Transpondernummer, meist vom Tierarzt)
Nachweis der Hundehaftpflicht (Versicherungsschein mit Deckungssumme und Selbstbeteiligung)
Angaben zum Hund Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe
Bei Listenhunden Erlaubnis nach § 14 HundeG
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Was kostet die Anmeldung?
Die Registrierung selbst ist in Hamburg gebührenfrei. Mit der Anmeldung erfolgt automatisch die Meldung an die Finanzbehörde, die Hundesteuer liegt 2026 bei 90 Euro pro Jahr und Hund, für gefährliche Hunde bei 600 Euro. Kosten entstehen für Nebenleistungen:
Mikrochip beim Tierarzt ca. 30–60 Euro
Hundehaftpflichtjahresprämie ab ca. 40 Euro für gängige Rassen
Preise sind Richtwerte. Der tatsächliche Beitrag hängt von Hund, Halter und Tarif ab. Ab 2027 ist eine Erhöhung der Hundesteuer auf 120 Euro geplant.
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Ummelden bei Umzug oder Halterwechsel
Ziehst du innerhalb Hamburgs um, reicht eine Änderungsmeldung im Register. Zieht der Hund zu einem neuen Halter, muss die alte Halterin abmelden und die neue anmelden. Mehr zum Umzug mit Hund nach Hamburg in den FAQs.
Erst anmelden, dann entspannt Gassi gehen
Der Mikrochip ist die Grundlage der Anmeldung. Ist dein Hund im Hunderegister eingetragen, hast du die wichtigste Pflicht schon erledigt.
In 5 Schritten zum Registereintrag
1
Hund chippen lassen
Termin beim Tierarzt, ISO Chip setzen, Transpondernummer notieren.
2
Hundehaftpflicht abschließen
Police mit 1 Mio. Euro Mindestdeckung und Selbstbeteiligung bis 500 Euro. Versicherungsschein speichern.
3
Unterlagen sammeln
Personalausweis, Chipnummer, Versicherungsschein, Angaben zum Hund.
4
Online oder im Bezirksamt anmelden
hamburg.de/hunderegister oder persönlich im zuständigen Bezirksamt.
5
Bestätigung aufbewahren
Du erhältst eine Eintragungsbestätigung, bei Kontrollen und für den Vermieter wichtig.
*Beiträge sind tarifabhängig. Endpreis individuell nach Alter, Gesundheit und Berufsgruppe. Die genannten Werte sind unverbindliche Beispiele.
Tarifüberblick
Drei Schutzniveaus im Überblick
So unterscheiden sich die Tarife am Markt. Wähle dein Niveau, wir finden den konkreten Tarif dazu.
Basis
Erfüllt die Hamburger Pflicht
ab ca. 40 Euro/Jahr
1–10 Mio. Euro Deckungssumme
Selbstbeteiligung bis 500 Euro
Tierhalterhaftung nach § 833 BGB
Mietsachschäden oft nicht enthalten
Für Halter, die nur die gesetzliche Mindestpflicht erfüllen wollen.
Wie schnell muss ich meinen Hund im Hamburger Hunderegister anmelden?
Innerhalb von zwei Wochen ab Erwerb oder Zuzug. Bei Welpen gilt eine großzügigere Frist: bis zum Ende des dritten Lebensmonats. Die Anmeldung läuft online über hamburg.de/hunderegister oder persönlich im zuständigen Bezirksamt. Du brauchst die Chipnummer, den Versicherungsschein der Hundehaftpflicht und deine Halterdaten. Die Registrierung ist gebührenfrei.
Was kostet die Anmeldung im Hunderegister?
Die Registrierung selbst ist kostenfrei. Kosten entstehen nur für Nebenleistungen: der Mikrochip beim Tierarzt kostet meist 30 bis 60 Euro, die Hundehaftpflichtjahresprämie beginnt für gängige Rassen ab etwa 40 Euro. Die Hundesteuer kommt separat dazu – 2026 sind es 90 Euro pro Jahr für einen Regelhund und 600 Euro für einen als gefährlich eingestuften Hund. Preise sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.
Ab wann muss ich meinen Welpen versichern?
Sobald du den Welpen in deinen Haushalt aufgenommen hast. Viele Versicherer akzeptieren Welpen ab der 8. Lebenswoche, einige bieten sogar Welpenschutz für mehrere Welpen aus demselben Wurf in den ersten Monaten ohne Aufpreis. Wichtig: Die Anmeldung im Hunderegister muss bis zum Ende des dritten Lebensmonats erfolgen, und dafür brauchst du bereits eine gültige Police.
Muss ich meinen Hund in Hamburg chippen lassen?
Ja. Der Mikrochip ist Voraussetzung für die Registrierung im Hunderegister. Er muss ISO genormt sein (ISO 11784/11785) und wird beim Tierarzt unter die Haut gesetzt, vergleichbar mit einer Impfung. Der Chip bleibt ein Hundeleben lang und ermöglicht, entlaufene Hunde zuzuordnen. Kosten beim Tierarzt: meist 30 bis 60 Euro.
Was muss ich als Zuzügler mit Hund in Hamburg erledigen?
Innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung des Hauptwohnsitzes drei Dinge: Erstens die bestehende Hundehaftpflicht auf Hamburger Mindestkriterien prüfen (1 Mio. Euro Deckung, max. 500 Euro Selbstbeteiligung). Zweitens den Hund im Hamburger Hunderegister anmelden (online über hamburg.de oder im Bezirksamt). Drittens die Hundesteuer anmelden, das läuft meist automatisch mit dem Registereintrag. Zusätzlich: Leinenpflichtregeln anschauen und ggf. Leinenbefreiung beantragen.
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