Vermieterin prüft einen Versicherungsschein am Schreibtisch
Ratgeber · Vermieter 5 Min. Lesezeit

Hundehaftpflichtnachweis: Was Vermieter verlangen dürfen

Wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter einen Hund halten möchte, dürfen Sie als Vermieterin oder Vermieter einen Nachweis der Hundehaftpflicht verlangen. Welche Angaben der Nachweis enthalten sollte, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie ein sauberer Mustertext aussieht, lesen Sie hier.

Rechtlicher Rahmen: Hundehaltung in der Mietwohnung

Ob ein Hund in der Mietwohnung gehalten werden darf, richtet sich nach dem individuellen Mietvertrag und der Abwägung beider Parteien. Nach ständiger Rechtsprechung (BGH VIII ZR 168/12) ist ein pauschales Verbot der Hundehaltung in Mietverträgen unwirksam, es bedarf einer Einzelfallabwägung. Wird die Haltung genehmigt, ist eine Hundehaftpflicht in Hamburg gesetzlich ohnehin Pflicht nach § 12 HundeG. Sie dürfen deshalb den Nachweis verlangen.

Was der Nachweis enthalten muss

Ein einfaches PDF des Versicherungsscheins reicht in der Regel, sofern folgende Angaben enthalten sind:

  • Name und Anschrift der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers (= Halterperson)
  • Angaben zum versicherten Hund (Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer)
  • Versicherungssumme mindestens 1 Mio. Euro für Personen und Sachschäden
  • Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro
  • Gültigkeitszeitraum der Police
  • Einschluss der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB

Mietsachschäden gesondert prüfen

Für Sie als Vermieterin besonders relevant: Schäden an Ihrem Eigentum (Parkett, Türen, Tapeten) sind nur dann mitversichert, wenn die Police „Mietsachschäden“ explizit einschließt. Ohne diesen Einschluss haftet die Mieterin oder der Mieter persönlich.

Mustertext: Anforderung eines Versicherungsnachweises

Diesen Text können Sie an Ihre Mieterin oder Ihren Mieter senden, per E-Mail oder als Anhang zum Mietvertrag:

„Sehr geehrte Frau Muster, sehr geehrter Herr Muster, wie am [Datum] besprochen, bitte ich Sie um einen schriftlichen Nachweis Ihrer Hundehaftpflichtversicherung für [Name/Rasse des Hundes]. Der Nachweis sollte eine Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. Euro für Personen und Sachschäden, eine Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro sowie den Einschluss der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB enthalten. Bitte stellen Sie mir außerdem sicher, dass Mietsachschäden ausdrücklich in der Police mitversichert sind. Vielen Dank und freundliche Grüße, [Ihr Name]" — Mustertext zur Anforderung eines Hundehaftpflichtnachweises

Wie oft sollten Sie nachfragen?

Ein jährlicher Nachweis ist eine vernünftige Routine, idealerweise gleichzeitig mit der Nebenkostenabrechnung oder dem Jahreswechsel. Bei Policenwechsel verpflichten Sie die Mieterin oder den Mieter im Idealfall vertraglich, den neuen Nachweis unaufgefordert nachzureichen.

Was tun, wenn kein Nachweis kommt?

Wenn trotz Erinnerung kein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt wird, haben Sie mehrere Optionen, abhängig von der vertraglichen Grundlage:

  • Schriftliche Mahnung mit angemessener Frist (meist 14 Tage)
  • Rückgriff auf die Einzelgenehmigung zur Hundehaltung, fehlende Versicherung kann Widerrufgrund sein
  • Meldung an das zuständige Ordnungsamt, weil in Hamburg die Versicherung ohnehin gesetzlich Pflicht ist
  • Rechtsberatung einholen, bevor Sie die Haltung untersagen oder kündigen

Was der Nachweis nicht ersetzt

Ein Versicherungsnachweis ersetzt nicht die Anmeldung im Hunderegister, den Sachkundenachweis oder, bei Listenhunden, die Erlaubnis nach § 14 HundeG. Als Vermieterin dürfen Sie ergänzend nachfragen, ob diese Dokumente vorliegen. Einen rechtlichen Anspruch auf Vorlage haben Sie aber nur, wenn der Mietvertrag das regelt.

Beiträge sind tarifabhängig. Endpreis individuell nach Alter, Gesundheit und Berufsgruppe. Die genannten Werte sind unverbindliche Beispiele.

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Basis

Erfüllt die Hamburger Pflicht

ab ca. 40 Euro/Jahr

  • 1–10 Mio. Euro Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung bis 500 Euro
  • Tierhalterhaftung nach § 833 BGB
  • Mietsachschäden oft nicht enthalten

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Preise sind Richtwerte für gängige Rassen (Stand April 2026). Der tatsächliche Beitrag hängt von Rasse, Alter, Selbstbeteiligung und Bausteinen ab.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was muss ein Hundehaftpflichtnachweis für den Vermieter enthalten?

Name und Anschrift der versicherten Person (Halter), Angaben zum Hund (Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer), Versicherungssumme mindestens 1 Mio. Euro für Personen und Sachschäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro, Gültigkeitszeitraum der Police und Einschluss der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB. Für Vermieter besonders wichtig: der Einschluss „Mietsachschäden“. Ein einfaches PDF des Versicherungsscheins reicht, wenn diese Angaben vorhanden sind.

Sind Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht eingeschlossen?

Nicht automatisch. Schäden an der Mietwohnung, Parkett, Türen, Tapeten, sind nur dann gedeckt, wenn der Baustein „Mietsachschäden“ ausdrücklich in der Police eingeschlossen ist. Gerade in Hamburg mit hoher Mietquote ist das zentral. Ohne Einschluss zahlt die Halterin oder der Halter persönlich. Beim Tarifvergleich deshalb immer auf diesen Punkt achten, gute Policen haben den Einschluss mit Deckelungen von 30.000 bis 100.000 Euro.

Welche Mindestdeckungssumme muss die Hundehaftpflicht in Hamburg haben?

Das HundeG verlangt nach § 12 mindestens 1 Mio. Euro Deckungssumme für Personen und sonstige Schäden und eine Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro. Marktstandard sind allerdings 10 Mio. Euro Deckung, das raten auch wir. Ein Personenschaden bei einem schweren Biss oder Sturz kann schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Der Aufpreis zwischen 1 Mio. und 10 Mio. Euro Deckung liegt in vielen Tarifen bei wenigen Euro im Jahr.

Was passiert, wenn ich meinen Hund in Hamburg nicht versichere?

Zwei Konsequenzen. Erstens: Ohne Police kein Eintrag im Hunderegister, und ohne Eintrag ist die Hundehaltung ordnungswidrig. Das Bußgeld liegt nach § 28 HundeG bei bis zu 5.000 Euro, in der Praxis setzen Hamburger Behörden häufig Beträge bis 2.000 Euro an. Zweitens: Verursacht dein Hund einen Schaden, haftest du als Tierhalter nach § 833 BGB persönlich mit deinem gesamten Vermögen, bei schweren Personenschäden kann das existenzgefährdend sein.

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